Arbeitsrechtliche Neuregelungen und der Einsatz von KI
Das Arbeitsrecht ändert sich stetig und die neuesten Urteile müssen meist schnell in die Praxis umgesetzt werden. Unser Trainer, Rechtsanwalt Jean-Martin Jünger, zeigt zum Jahresbeginn konkrete Beispiele auf und nennt wichtige Aspekt im Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
Inwieweit beeinflusst Künstliche Intelligenz bereits heute arbeitsrechtliche Fragestellungen in Unternehmen?
Jean-Martin Jünger: KI ist u.a. bei folgenden Themen im Arbeitsrecht sehr relevant und auch notwendig zu regeln:
- Erstellung arbeitsrechtlicher Dokumente wie u.a. Kündigungen oder Zeugnisse anhand digitaler Assistenten wie ChatGPT
- Weisungsrecht und Verbot
- Kontrolle der Arbeitsergebnisse
- Urheberrecht und Datenschutz
- Arbeitsschutz im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz
- Diskriminierungsgefahr bei KI in der Einstellungspraxis sowie KI und der Betriebsrat (BR)
Welche Aspekte sollten Führungskräfte und Personalabteilungen beachten, wenn KI-Systeme zum Einsatz kommen?
Jean-Martin Jünger: Das Thema Haftung ist ein nicht zu unterschätzendes Thema. Daher ist es wichtig, Abläufe in der Arbeitswelt auch zu kontrollieren und eine Regelung hierfür zu finden.
Welche Entwicklungen oder gesetzlichen Neuregelungen abseits von KI werden Personalverantwortliche in Zukunft beschäftigen?
Jean-Martin Jünger: Derzeit aktuell sind mitunter folgende Themen:
1. Der Mindestlohn ist zum 01.01. von € 12 auf € 12,41 pro Stunde gestiegen. Warum ist das wichtig?
Zum einen ist nach § 1 Abs. 1 Mindestlohngesetz jeder Arbeitgeber verpflichtet seinen Arbeitnehmenden pro Stunde eine Vergütung zu zahlen, die den Mindestlohn nicht unterschreiten darf. Wird hiergegen verstoßen, so können erhebliche Bußgelder entstehen (§ 21 Mindestlohngesetz).
In diesem Zusammenhang wurden auch die Grenzen für den Minijob von € 520 auf jetzt € 538 pro Monat angehoben.
Hier sollten Sie insgesamt aufpassen, dass die monatliche Vergütung Ihrer Minijober*innen durch den erhöhten Mindestlohn nicht die Minijobgrenze übersteigen. Dies kann dazu führen, dass ein vollständig sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsteht.
2. Die Inflationsausgleichsprämie von bis zu € 3.000 kann nur noch bis Ende 2024 gezahlt werden. Wie bekannt, ist diese steuer- und sozialversicherungsfrei. Soll eine solche Zahlung bei Ihnen erfolgen, achten Sie also bitte darauf, dass dies vor dem 01.01.2025 passiert.
3. Eltern können bekanntermaßen bei Erkrankungen ihrer Kinder Krankengeld von der Krankenklasse erhalten. Die Anzahl der Tage hierfür ist seit diesem Jahr auf 15 Tage pro Jahr und Kind gestiegen (wenn das Kind jünger als 12 Jahre alt ist). Bei Alleinerziehenden stieg die Grenze auf 30 Tage pro Kind und Jahr.
Jean-Martin Jünger ist als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in der renommierten Bürogemeinschaft Wissman Law und Kollegen in Mannheim tätig.
Autor: Sven Dütz
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