Barrierefreiheit in den Medien – das Online-Angebot ZABA
Barrierefreie Medienangebote ermöglichen Menschen mit Behinderung den Zugang zu Informationen, Unterhaltung und die gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen. Für mehr Dialog und Transparenz gibt es seit Ende 2020 ZABA – die Zentrale Anlaufstelle für Barrierefreie Angebote.
Gerade im Netz sind Medieninhalt längst nicht immer barrierefrei und für alle Menschen gleich gut zugänglich. Das zeigt aktuell Surfen im Dunkeln, ein Scrollytelling für das DER SPIEGEL 271 häufig besuchte Online-Angebote verschiedener Branchen analysiert hat und das eine Vielzahl typischer Hürden aufzeigt, die Menschen mit Behinderung begegnen, wenn sie diese Websites nutzen wollen.
Die ZABA will Menschen mit Behinderung und Medienanbietern bei all diesen Fragen rund um die Barrierefreiheit helfen. Ihr Service: Bürgerinnen und Bürger können sich unter der Domain www.barrierefreie-medien.info mit ihren Fragen oder Kritik direkt an die verantwortlichen Medienanbieter wenden. Oder sie stoßen über das eingebundene Kontaktformular direkt einen Beschwerdeprozess an – wenn sie z.B. zu einem konkreten Angebot die Untertitel vermissen, die Navigation unklar ist oder Probleme bei der Ton- und Sprachqualität vorliegen.
Hinweise auf Barrieren können so auch anonym abgegeben werden. Die Seite selber ist barrierefrei. Sie verfügt über eine Fassung in leichter Sprache, über Videos in Deutscher Gebärdensprache sowie über eine Vorlese-Funktion für Nichtleser*innen und Personen mit Leseschwäche.
Vorgaben und Prüfverfahren zur Barrierefreiheit
Alle öffentlich-rechtlichen sowie die privaten Rundfunk- und audiovisuellen Medienanbieter in Deutschland, deren Angebote von den Landesmedienanstalten reguliert werden, sind auf dem Portal gebündelt. Betreiber der ZABA sind die öffentlich-rechtlichen Sender und die Landesmedienanstalten. Mit der Einrichtung des Portals im Netz erfüllen sie eine Vorgabe der 2018 überarbeiteten EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD).
Dort heißt es in Artikel 7: „Jeder Mitgliedstaat legt eine einzige, auch für Menschen mit Behinderungen leicht zugängliche und öffentlich verfügbare Online-Anlaufstelle fest, über die Informationen bereitgestellt und Beschwerden entgegengenommen werden, die die in diesem Artikel genannten Fragen der Barrierefreiheit betreffen.“
Die Anforderungen für barrierefreie Inhalte im Netz sind in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zusammengefasst. Für die Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen gibt es den BITV-Test. Das Verfahren ist komplex. Der Test umfasst 60 Prüfschritte und kann z.B. Betreibern von Internetseiten helfen herauszufinden, wie barrierefrei ihre Angebote tatsächlich sind.
Barrierefreie Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender
Die öffentlich-rechtlichen Sender bauen Barrieren in ihrem Angebot unter dem Projekt „Barrierefreier Rundfunk“ kontinuierlich ab – hier weitere Informationen und Übersichten barrierefreier Inhalte:
Informationen und barrierefreie Angebote der ARD
Informationen und barrierefreie Angebote des ZDF
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Autor: Sven Dütz
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