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E-Learning barrierefrei gestalten

Corona ist der Turbo für neue E-Learning-Angebote. Vieles ist dabei für die Anbieter neu zu meistern: andere Didaktik, technisch Unbekanntes und neue Businessmodelle. Ein Thema muss aber auch von Anfang mitgedacht werden: die Barrierefreiheit.

E-Learning-Angebote barrierefrei zu bauen, ist nicht banal, aber andererseits auch schon gut vorgedacht: Es gibt sowohl weltweite Konsortien, die konkrete Vorschläge entwickelt haben als auch eine konkrete deutsche Gesetzgebung, die Richtlinien setzt.

Wichtig ist für jeden E-Learning-Ersteller, dass er sich mit diesen Richtlinien zu Beginn eines solchen Projektes auseinandersetzt, denn der Versuch, die barrierefreien Anforderungen in fertige E-Learning-Angebote einzubauen, kann bei einigen Angeboten zu umfangreicher Doppelarbeit führen.

Welche Grundlagen gibt es genau?

Die Barrierefreiheits-Anforderungen sind in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zusammengefasst. Die WCAG werden von einer Arbeitsgruppe des World Wide Web Consortiums (W3C) entwickelt und sind der international anerkannte technische Standard für Barrierefreiheit im Web. Sie sind auch Bestandteil der europäischen Norm EN 301 549, Abschnitt 9 Web. 

Für Deutschland gilt die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, besser bekannt als BITV 2.0 – die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Diese Vorgaben decken einen großen Bereich ab, um Webinhalte barrierefreier zu machen; z.B. für Behinderungen wie Blindheit, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit, Lernbehinderungen, kognitive Einschränkungen, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen, Photosensibilität und Kombinationen aus diesen Behinderungen.

Wesentliche Punkte, die berücksichtigt werden sollten

  1. Nicht-Text-Inhalte und Alternativtexte für alle Bedienelemente und Grafiken 
  2. HTML-Strukturelemente zur Erfassung von Information und Beziehungen 
  3. Sinnvolle Tab-Reihenfolgen / Bedienung ohne Maus möglich 
  4. Sensorische Merkmale: ausreichende Kontraste von farbigen Flächen oder Texten, Nutzung auch ohne Farbe möglich; Möglichkeit zur Vergrößerung von Schrift 
  5. Vermittlung von Funktion bei Eingabefeldern 
  6. Untertitelung von Video-Inhalten oder Volltext-Alternativen bei „video-only“- und „audio-only“-Inhalten 
  7. Einfachheit von Text

Eine Liste aller Kriterien und das Testverfahren an sich sind u.a. unter http://www.bitvtest.de einsehbar.

Diese kurze Liste ist ein Auszug dessen, was konkret im Detail zu tun ist. Die Materie ist ähnlich umfassend wie Datenschutz oder Arbeitssicherheit. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, mit Spezialist*innen in diesem Segment zusammenzuarbeiten.

„Unser Anspruch ist es, unsere E-Learning-Angebote gemäß der BITV-Richtlinien auszuliefern“, erläutert Jens Telschow, Leiter der Stabsstelle E-Learning bei der ARD.ZDF medienakademie.

„Dazu stehen wir im engen Austausch mit den Fachleuten in den Rundfunkanstalten und bauen eine interne Qualitätssicherung auf“, so Telschow. 

Autorin: Martina Lenk

Jens Telschow
Geschäftsbereichs­leitung Produktion und Technik // Leitung E-Learning / Blended Learning
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