E-Learning – daran sollten Sie bei der Planung denken
In den Personalentwicklungen sind die Erwartungen an das Thema E-Learning hoch: Die Hoffnungen ruhen darauf, Geld sparen zu können – zum einen bei den Reisekosten wie vielleicht auch generell – andererseits soll für die Teilnehmer/-innen in Zeiten knapper Ressourcen mehr Zeitautonomie geschaffen werden. Wenn man es richtig anpackt, kann das gelingen.
E-Learning konzipieren und realisieren
Landläufig herrscht die Meinung vor, dass E-Learning-Angebote per se preiswerter sind als Präsenzangebote. Das trifft dann zu, wenn
- sehr viele Teilnehmer/-innen (mindestens 1.000) trainiert werden sollen,
- Teilnehmer/-innen über einen längeren Zeitraum (z.B. drei Jahre) trainiert werden müssen
- und die Lerninhalte dabei relativ statisch bleiben.
Warum sind E-Learning-Angebote bei der Erstellung so preisintensiv? Gute E-Learning-Anwendungen zu konzipieren und zu realisieren ist sehr aufwändig. Zunächst erstmal muss abgeklopft werden, ob sich der geplante Lehrinhalt überhaupt für eine E-Learning-Anwendung eignet – und wenn ja, genau für welche. (Lesen Sie dazu Teil 2).
Nach der Lernzieldefinition und der Festlegung der E-Learning-Form und der gewünschten multimedialen Ausgestaltung (Fotos, Filme und deren Quelle) können die E-Learning-Spezialisten erstmals sagen, was denn die Umsetzung kosten wird. Denn anders als bei einem Präsenz-Seminar befindet man sich an dieser Stelle plötzlich in einem Online-Projekt mit technischen und gestalterischen Fragestellungen. Auf Seiten des Auftraggebers muss ab jetzt jemand da sein, der ein Online-Projekt mit Projektleiter-Erfahrung steuern kann: Fristen setzen, Meilensteine definieren und Abnahmen mit den im Haus relevanten Personen anberaumen.
Wichtige Fragen für den Einsatz im Betrieb
Wer diese relevanten Personen sind, ist sicher je nach hauseigener Struktur unterschiedlich; eines ist aber für alle gleich: E-Learning gilt als Berufsbildung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und unterliegt der Mitbestimmung. Die Mitarbeitervertretungen sollten also von Anfang in allen Beratungssitzungen dabei sein – wie auch die Fachleute zum Thema.
Weiterhin sollten folgende Punkte im Vorfeld im Haus geklärt werden:
- Datenschutzfragen, wie die Protokollierung von Lernfortschritten, Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Speicherung personenbezogener Daten etc.
- IT-Sicherheitsaspekte beim Datenaustausch mit externen Plattformen
- Bereitstellen von technischer Infrastruktur und schneller Internetverbindung
- Vereinbarungen über Lernorte und Lernzeiten im Verhältnis zu Arbeitszeiten
- Wunsch-Trainer/-in sollten sich mit E-Learning-Software und -Didaktik auskennen
Wenn Sie eine E-Learning-Maßnahme planen, fragen Sie uns frühzeitig, ob sich die gewünschte E-Learning-Form für den geplanten Lehrinhalte und das Lernziel eignet. Lesen Sie dazu auch E-Learning – dafür eignet es sich.
Veronika Rieck berät Sie gern:
Tel.: +49 911 9619-310
E-Mail: v.rieck@ard-zdf-medienakademie.de
Autorin: Martina Lenk
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