Redaktionelle Abnahme. Bild: Andrey Popov/stock.adobe

Es geht nicht immer um KI: 8 Punkte für die richtige Abnahme

Die Debatte um den ICE-Beitrag im „heute journal“ hat große Wellen geschlagen und teilweise heftige – nicht immer berechtigte – Kritik ausgelöst. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist ein erheblicher Imageschaden entstanden, der vermeidbar gewesen wäre.

Was ist passiert?

In dem Beitrag wurde das Bild einer Frau mit ihrem Kind gezeigt, die angeblich von ICE-Beamten abgeschoben wurde. Das Problem: Es handelte sich um ein KI-generiertes Bild. Allerdings wäre dies auch ohne technische Hilfsmittel erkennbar gewesen – das Bild trug deutlich das Wasserzeichen „SORA“. Offenbar ist hier ein Fehler in der redaktionellen Abnahme passiert, der weniger mit der Existenz von KI zu tun hat als mit mangelnder Sorgfalt. Dafür spricht auch, dass im selben Beitrag weitere reale Bilder in falschem Zusammenhang verwendet wurden.

Ein ähnlicher Fehler unterlief im „Bericht aus Berlin“ (ARD): Dort wurde Angela Merkel auf einem CDU-Parteitag gezeigt, wie sie angeblich dem wiedergewählten CDU-Chef Friedrich Merz applaudierte. Das Bild war zwar echt – stammte jedoch aus einem früheren Moment des Parteitags. Zum Zeitpunkt der Wiederwahl war sie gar nicht mehr anwesend.

Was verbindet diese Vorfälle?

Es geht nicht primär um die Schwierigkeit, KI-Bilder zu verifizieren. Das eigentliche Problem liegt in diesen Fällen bei grundlegenden journalistischen Qualitätsstandards. Hier sind acht Maßnahmen, um diese zu stärken:

  1. Verbindliche Vier-Augen-Prüfung: Kein Beitrag darf gesendet werden, ohne zuvor von mindestens zwei Personen geprüft und freigegeben zu werden.
  2. Bild und Text gemeinsam prüfen: Bei Videobeiträgen reicht es nicht, nur das Manuskript abzunehmen – das Bildmaterial muss zwingend mitgeprüft werden.
  3. Warnsignale ernst nehmen: Auffällige Logos, Senderkennungen oder Schriftzüge im Bild sind Alarmsignale und müssen sofort hinterfragt werden.
  4. Kontexttreue bei aktuellen Bildern: Nachrichtenbilder dürfen ausschließlich in ihrem ursprünglichen Zusammenhang verwendet werden – nicht als beliebige Schnittbilder.
  5. Transparente Herkunft: Redaktionen müssen jederzeit wissen und nachweisen können, woher verwendetes Bildmaterial stammt.
  6. Kennzeichnungspflicht: Archiv- oder Fremdmaterial ist für das Publikum klar als solches zu kennzeichnen. Eine Ausnahme bilden geprüfte Agenturbilder – doch auch hier ist kritische Aufmerksamkeit geboten.
  7. Keine ungeprüften Übernahmen: Inhalte aus sozialen Medien oder von anderen Sendern dürfen nicht einfach übernommen werden. Wenn sie zitiert werden, muss dies deutlich gekennzeichnet und im Text erläutert werden (vgl. Regel 6).
  8. Prüfung bei KI-Verdacht: Bei Verdacht auf ein KI-generiertes Bild sollten eine Rückwärtssuche durchgeführt, Bewegungsabläufe auf Kontinuität geprüft (Stichwort: Objektpermanenz) und gegebenenfalls interne Expertinnen und Experten hinzugezogen werden.

Dies und Vieles mehr zur Abnahme und Qualitätsstandards lernen Sie in unseren Seminaren:

Für den weiteren Austausch dazu wenden Sie sich gern an Prof. Andreas Elter: a.elter@ard-zdf-medienakademie.de.

Autor: Andreas Elter

Prof. Dr. Andreas Elter
Fachgebietsleitung Bewegtbild und Audio in der Contentproduktion
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