
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Nicht alle Arbeiten an elektrischen Geräten und Anlagen müssen zwingend von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Sie bekommen als elektrotechnisch unterwiesene Person durch eine Elektrofachkraft Aufgaben übertragen und sind über mögliche Gefahren unterrichtet, werden erforderlichenfalls für einfache Tätigkeiten angelernt, und werden über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt.
Details
Schwerpunkt
Vermittlung des Grundwissens zum Einsatz Elektrotechnisch unterwiesener Personen. Tätigkeitsbereiche werden abgegrenzt, Gefahren und Erste Hilfe-Maßnahmen werden vermittelt, sowie Grundlagen der elektrischen Energieversorgung.
Zielgruppe
Personen, die einfache Wartungsarbeiten oder Überprüfungen an elektrischen Anlagen und Geräten vornehmen.
Themen
- Grundlagen der elektrischen Energieverteilung
- Schutzmaßnahmen
- elektrische Betriebsmittel
- Tätigkeitsbereiche elektrotechnisch unterwiesener Personen, DGUV Vorschrift3
- Betrieb von Starkstromanlagen, VDE 0105
- Gefahren des elektrischen Stromes
- Überprüfung der elektrischen Anschlüsse
- Erste Hilfe Maßnahmen bei Elektrounfällen
- Schutzmaßnahmen
- elektrische Betriebsmittel
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