
Rechtliche Fragen bei Cross- und Trimedialität
Cross- und Trimedialität erfordern Umdenken bei der Programmplanung, Produktion und dem Rechtlichen. Lernen Sie deshalb die wichtigsten Fallstricke und zentralen Regelungen kennen. In dem Seminar beschäftigen Sie sich mit Fragen wie: Welche Besonderheiten sind in Verwertungsverträgen zu beachten? Wie müssen Sie die Urheberrechte von Autoren berücksichtigen? Dürfen Sie Bildmaterial für Fernsehbeiträge auch im Internet verwenden? Sie lernen die Aspekte anhand konkreter Praxisbeispiele kennen.
Details
Ihr Nutzen
- Sie kennen die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen von Cross- und Trimedialität.
- Sie wissen, welche Auswirkungen sich daraus für die Arbeit ergeben.
Schwerpunkt
Schwerpunkte des Seminars sind die Themen Urheberrecht, Rechteeinkauf, Persönlichkeitsrecht und Titelschutz.
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen aus den Bereichen Rechtemanagement, Honorare und Lizenzen, sowie der Redaktion
Themen
- Wie sehen die zu beachtenden Grundsätze des Urheberrechts aus?
- Worin liegt die Besonderheit von Cross- und Trimedialität aus rechtlicher Sicht?
- Was folgt daraus für die Einräumung von Rechten?
- Welche Autorenrechte sind zu berücksichtigen?
- Darf ich Teile von Produktionen verwenden?
- Ist der Einsatz von Bildern für die Werbung möglich?
- Muss ich auch die Rechte abgebildeter Personen berücksichtigen?
- Gilt das Titelschutzrecht auch bei im Falle der Trimedialität?
- Schränkt die Gewährung von Fördermitteln den Einsatz ein?
Lehrmethoden
Lehrvortrag mit Diskussion und Fallbesprechung
Voraussetzungen
Fundierte Kenntnisse des Urheberrechts, der Nutzungsrechte und der Verwertungsgesellschaften, wie sie z. B. in dem "Grundlagenseminar Urheberrecht" (43 523) vermittelt werden.
10.10.2023 (17:00 Uhr)

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