
Schwerpunkt Musikurheberrecht: Digitale Verwertung und künstliche Intelligenz
Wenn Sendungen und Beiträge in Online-Mediatheken nicht abrufbar sind, liegt das meistens an den Musikrechten. Denn fast immer sind hier Leistungsschutzrechte von Künstler*innen und Herstellern betroffen, die an Produktionen mitgewirkt haben. Vertiefen Sie deshalb Ihr Wissen um die wichtigsten Regelungen des Urheberrechtsgesetzes und lernen Sie die neuesten rechtlichen Entwicklungen kennen! Sie erfahren anhand von Fragen aus der Praxis und vielen Beispielen, wie bedeutsam das Thema ist. So meistern Sie die juristischen Herausforderungen, die die Übertragungswege via Internet und der Einsatz künstlicher Intelligenz für Ihren Sender darstellen.
Details
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen aus den Bereichen (Musik)Redaktion, Rechtemanagement, Zentraleinkauf, Honorare und Lizenzen
Themen
- Youtube, Mediatheken, Netflix & Co. – rechtliche Spielregeln für digitale Übertragungsformen
- Einsatz von Music-Libraries und KI-generierten Texten, Fotos, Filmen und Musiken
- GEMA, GVL & Co. – der Umgang mit den urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften
Lehrmethoden
Die Inhalte werden praxisorientiert in einem Mix aus Lehrvortrag, Diskussionen und Fallbeispielen vermittelt
Nächste Termine
23.09.2025 (17:00 Uhr)
Noch Fragen?
Ähnliche Seminare

Vergabeverfahren fehlerfrei durchführen – so kommen Sie durch den ...
Vergabeunterlagen und Leistungsbeschreibungen zu erstellen, ist eine Kunst für sich, denn sie müssen regel- und europarechtskonform sein. Was müssen Sie aus dem Regelwerk für die Beschaffungspraxis unbedingt kennen und beachten? Anhand aktueller Beispiele aus der Praxis, die Sie in dem Seminar ...
SEMINARINFO
Urheberrecht-Schwerpunkt Cross-/Trimedialität: Rechtsfragen von Autoren- bis ...
Cross- und Trimedialität erfordern Umdenken bei der Programmplanung, Produktion und dem Rechtlichen. Lernen Sie deshalb die wichtigsten Fallstricke und zentralen Regelungen kennen. In dem Seminar beschäftigen Sie sich mit Fragen wie: Welche Besonderheiten sind in Verwertungsverträgen zu ...
SEMINARINFO
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – eine wichtige Säule der ...
Das zentrale Ziel von BEM, die Prävention, ist in § 167 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) klar formuliert: Mitarbeitende, die im Laufe eines Jahres mehr als sechs Wochen erkrankt waren, sollen durch BEM-Maßnahmen darin unterstützt werden, ihre Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, möglichst einer ...
SEMINARINFO