Journalistenrecht in der Praxis – rechtlich sicher arbeiten in allen Medien
Ein Blick in die Berichterstattung hilft nicht weiter, wenn man wissen will, was erlaubt und was verboten ist. Ständig neue Gerichtsurteile machen es nicht übersichtlicher. Damit Sie sich von der Rechtsmaterie nicht verunsichern lassen, lernen Sie im Training das juristisch relevante Rüstzeug, um medienübergreifend berichten zu können. Anhand von Fallbeispielen behandeln Sie praxisrelevante Rechtsfragen und erhalten begleitend Checklisten für die redaktionelle Arbeit sowie einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Sorgfaltspflichten.
Hinweise
Am zweiten Seminartag steht der Fachanwalt Dr. Christian Mensching den Teilnehmer*innen in einer Videokonferenz zur Verfügung, um die im Seminar gesammelten Spezialfragen zu besprechen.
Details
Ihr Nutzen
- Sie lernen die wichtigsten journalistischen Regeln und den rechtlichen Rahmen für die Arbeit kennen - egal ob für Fernsehen, Hörfunk oder online.
- Sie sind in der Lage, juristische Fallstricke zu erkennen, und können dadurch selbst rechtssicher berichten oder einschätzen, welche Fälle heikel werden können, so dass auf jeden Fall das Justiziariat eingeschaltet werden muss.
Schwerpunkt
Zentral sind juristischen Regelungen und journalistische Sorgfaltspflichten für die crossmediale Berichterstattung, wie zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, und die Verwendung von Bildern, Videos oder Texten.
Zielgruppe
Mitarbeiter*innen aus allen Programmbereichen und Print
Themen
- Welche Videos, Bilder und Äußerungen darf man ins Netz stellen?
- Wie kann ich die Haftung für eigene und fremde Inhalte minimieren?
- Kann ich noch bedenkenlos verlinken?
- Darf ich Namen von Personen und Firmen in der Verdachtsberichterstattung nennen?
- Was muss verpixelt/unkenntlich gemacht werden?
- Was unterscheidet Tatsachen, Meinungen und Kommentare?
- Welche Besonderheiten gilt es zu beachten?
Lehrmethoden
Vortrag, Diskussion, Einzel- und Gruppenarbeit
Nächste Termine
09.05.2025 (16:30 Uhr)
Noch Fragen?
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